Informationen für Promoter
FORMALITÄTEN BEI AUFTRÄGEN
Als selbstständiger Promoter treten Sie gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf. Wenn Ihnen von Ihrem Aufraggeber (Agentur)
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RECHNUNGSERSTELLUNG
Ihre Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. Ihren vollständigen Namen ...
2. Ihre Steuernummer und/ oder ...
3. das Ausstellungsdatum
DAS GESUNDHEITSZEUGNIS
Für fast alle Jobs, bei denen Sie direkt mit Lebensmittel in Berührung kommen brauchen Sie gemäß § 43 des deutschen Infektionsschutzgesetz ein aktuelles Gesundheitszeugnis. Dieses Dokument müssen Sie bei Arbeits- beginn vorlegen. Eine Kopie sollten Sie ständig bei sich führen.
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DER GEWERBESCHEIN
Jeder, der eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeiten, haupt- oder nebenberuflich, ausüben möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Auch wenn Sie nur
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WO BEKOMMEN SIE IHREN GEWERBESCHEIN?
Den Gewerbeschein bekommen Sie in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts. Doch kann es von Stadt zu Stadt ein paar Unterschiede geben.
WAS KOSTET DER GEWERBESCHEIN?
Auch bei den Kosten hat jede Stadt, jede Gemeinde ihre eigenen Gesetze. Die Beträge variieren zwischen 15,00 € und 60,00 €. Eine Gewerbeummeldung ist etwas günstiger und
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WAS WIRD FÜR DEN GEWERBESCHEIN BENÖTIGT?
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2. Bei Bedarf eine Erlaubnis oder Genehmigungen ...
3. Gewerbeschein für Verkaufsförderung ...
VERSICHERUNG
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er während seines Einsatzes verursacht, bzw. bei Schäden, die auf- grund seines Tun und Handelns entstehen. (Eine Firmenhaftpflichtversicherung ist somit unerlässlich!)
DIE SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Bevor Sie Ihre Tätigkeit als Promoter aufnehmen, sollten Sie in Grundzügen hierüber Bescheid wissen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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ERFASSUNG SCHEINSELBSTSTÄNDIGER
Nach der ursprünglichen Fassung des entsprechenden Gesetzes (§ 7 Abs. 4 SBG IV) durfte der Sozialversiche- rungsträger davon ausgehen, dass eine Scheinselbstständigkeit vorlag, wenn
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ANFRAGEVERFAHREN ZUR STATUSKLÄRUNG
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine Scheinselbstständigkeit handelt, können Sie innerhalb eines Monats nach
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MERKMALE DER SELBSTSTÄNDIGKEIT
Bei der Beurteilung der Frage, ob Sie selbstständig sind, wird die Gesamtsituation betrachtet. Eine typische unter- nehmerische Handlung ist die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und
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MERKMALE DER SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist, ob sich eine persönliche Abhängigkeit von einem Ihrer Auftraggeber feststellen lässt. Als Anhaltspunkte gelten die Merkmale der Selbstständigkeit. Wenn sie nicht zutreffen, fließt dies in die Beurteilung der Gesamtsituation ein. Weiterhin weisen folgende Merkmale darauf hin, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
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STEUERFREIHEIT FÜR PROMOTER?
Wann sind Sie als nebenberuflicher, selbstständiger Promoter von der Steuerpflicht befreit?
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WANN KÖNNEN SIE DIE STEUERFREIHEIT GENIEßEN?
Sie sind von der Steuerpflicht befreit, sofern sie den Grundfeibetrag von 7.834,00 € (ab 2010: 8.004,00 €) für Ihren Gewinn im Kalenderjahr nicht überschreiten.
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GEWERBESCHEIN ODER LOHNSTEUERKARTE?
Solange Sie unter dem Freibetrag von 7.834,00 € bleiben, kann Ihnen steuerrechtlich also nichts geschehen.
UMSATZ UND STEUERPFLICHT
Die Umsätze werden steuerpflichtig, wenn Lieferung oder sonstige Leistungen (im Fall einer Promotions-Tätigkeit handelt es sich um eine sonstige Leistung) im Inland durch einen Unternehmer im Rahmen dessen Unternehmen gegen Entgelt ausgeführt werden, nicht steuerfrei sind und es sich nicht um einen Kleinunternehmer handelt.
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WIE FUNKTIONIERT DIE ANMELDUNG?
Sie erhalten vom Finanzamt nach Ihrer Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,
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STEUERBERATER BEAUFTRAGEN
Als selbstständiger Promoter sollten Sie einen Steuerberater beauftragen, da die gesetzlichen Regelungen
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UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER
Als Unternehmer können Sie in jedem Fall online eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
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WICHTIGER HINWEIS
Seit dem 01.07.2002 sollte auf jeder gestellten Rechnung mindestens die Steuernummer und Rechnungsnummer vermerkt sein. Die Agenturen/ Auftraggeber erkennen Rechnungen nicht mehr an, auf denen besagte Steuer- nummer fehlt. Teilweise wird sogar die Angabe des Finanzamtes verlangt.
KLEINUNTERNEHMER
Als nebenberuflich tätiger Promoter empfiehlt es sich als Kleinunternehmer aufzutreten.
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JAHRESSTEUERERKLÄRUNGEN
Nach Ablauf jedes Kalenderjahres müssen Sie bis zum 31. Mai eine Einkommenssteuererklärung und eine Gewerbe- steuererklärung abgeben. Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, müssen Sie außerdem eine Umsatzsteuer- erklärung abgeben.
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- Alle Angaben ohne Gewähr -